Die Bewerberin oder der Bewerber soll zunächst auf unbestimmte Zeit im Tarifvertragsverhältnis beschäftigt und zu einem späteren Zeitpunkt in das Beamtenverhältnis übernommen werden, wobei die im Tarifvertragsverhältnis verbrachte Zeit auf den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Justizdienst (Justizwachtmeisterdienst) angerechnet werden kann. Die einzustellende Bewerberin oder der einzustellende Bewerber muss deshalb die Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen.
- nicht älter als 40 Jahre sein
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines
anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen - keine Vorstrafen oder Einträge im Schuldnerverzeichnis
-
körperlich und gesundheitlich in guter Verfassung sein.
Darüber hinaus ist weitere Voraussetzung das Bestehen eines sportmotorischen Leistungstests, der bei den Justizvollzugsanstalten abgelegt werden kann. Dieser besteht aus fünf Einzeltests (11x10-m-Sprinttest, Rückentest, Klimmhang, Tiger-Liegestütz und Beep-Test=20-Meter-Shuttle-Run). Die praktische Ausbildung wird durch einen fachtheoretischen Lehrgang von zwölf Wochen im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen — Nebenstelle Monschau — ergänzt.
Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstraße
Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt
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