Voraussetzungen

  • Als Alltagsbegleiter (m/w/d) beziehungsweise Betreuungskraft ist eine Ausbildung gemäß §§43b, 53b SGB XI notwendig. Dabei werden nicht nur Grundlagen des §45a und b nach SGB XI vermittelt, sondern auch der Umgang mit dem zu betreuenden Klientel. Vor Kursbeginn muss mindestens ein fünftägiges Praktikum stattgefunden haben.
  • Als ausgebildete Pflegefachkraft sind Sie qualifiziert und erfüllen diese Voraussetzungen.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Deutschkenntnisse: mindestens B1-Niveau
  • Aktuelles Gesundheitszeugnis und Nachweis über notwendige Impfungen
  • Amtliches Führungszeugnis

Anforderungen

  • Begeisterung für die Arbeit mit Menschen
  • Kenntnisse im Bereich Hauswirtschaft
  • Ausgeglichenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Gründlichkeit

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